Offene Ganztagsschule (OGS)
OGS – Was heißt das?
Alle von uns angebotenen Kurse werden von pädagogisch ausgewiesenem Personal angeleitet und betreut. An vier Tagen der Woche – montags, dienstags, mittwochs und donnerstags – können die Kinder der Jahrgänge 5 bis 7 von 12:25 Uhr bis 15:00 Uhr in der Schule ein differenziertes, abwechslungsreiches und offenes Angebot wahrnehmen. Neben Kreativangeboten, Sportspielen und Kochen bieten wir noch vieles mehr an.
Wir freuen uns auf alle Schülerinnen und Schüler, die nach Unterrichtsschluss für die Kurse zu uns in die OGS kommen.
Telefon: 04102 478466
Mobil: 0176 19794807
Was bedeutet dabei das Wort „offen“?
Offen ist das Angebot, weil es keinen Pflichtunterricht umfasst und weil die Teilnahme daher freiwillig ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Aktivität beliebig ist: Die Schülerinnen und Schüler melden sich verpflichtend für das gesamte Schuljahr an und erleben in festen Gruppen das Nachmittagsangebot.
Für das SJ 2026/2027 erst im neuen SJ möglich
Anmeldung kann nicht mit der Anmeldung am Gymnasium im Frühjahr vollzogen werden. Die Anmeldung zur OGS erfolgt erst ab der ersten Woche des neuen Schuljahres. Mit der Anmeldung entsteht daher eine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme.
Anmeldung für die 5. Klassen im SJ 2025/2026
Beginnt mit dem belegten Kurs
Eine Aufsicht wird nur während der Kursteilnahme am jeweiligen Tag, also erst ab dem zeitlichen Beginn des Kursangebotes, zu dem Ihr Kind sich verbindlich angemeldet hat, gewährleistet. Die Aufsicht gilt nur in den Räumen, in denen das jeweilige Kursangebot stattfindet, und endet mit dem offiziellen Kursende. Die Schüler/Innen sind angehalten, sich in den für die Kurse vorbehaltenen Räumen aufzuhalten; d.h. sie dürfen sich auch in der Zeit der Kurse nicht den Aufsichten entziehen.
Alle von uns angebotenen Kurse werden von pädagogisch ausgewiesenem Personal angeleitet und betreut.
In der 3. Schulwoche
Die Angebote der OGS beginnen in der 3. Schulwoche.
Mit dem zeitlichen Beginn des gewählten Kurses beginnt auch die Aufsicht. Das heißt, zwischen Unterrichtsende und dem OGS-Kurs gibt es keine Aufsicht.
Sollte ein OGS Kurs ausfallen, gehen die Schülerinnen und Schüler eigenständig nach Hause und sind ihrerseits aufgefordert, Sie als Eltern zu informieren.
Ausnahmen von der Anmeldung können nur auf begründeten Antrag genehmigt werden. Sollte Ihr Kind nicht zu dem jeweiligen Kursangebot erscheinen, zu dem es verbindlich angemeldet ist, werden wir Sie als Eltern hierüber informieren. Die OGS behält sich nach mehrfach unentschuldigtem Fehlen jedoch vor, die Schülerin/den Schüler aus dem Ganztagsangebot herauszunehmen, um den Platz ggf. anderweitig/neu zu vergeben.
In den Ferien finden keine Angebote der OGS statt.
Die Angebote der OGS sind kostenfrei.
Gibt es auch in der OGS
Auch in den Kursen der OGS gibt es ein festes Regelwerk bzgl. des Verhaltens einzuhalten gilt und dass alle Schülerinnen und Schüler mit der Anmeldung zu einem bestimmten Kurs die Bereitschaft mitbringen müssen, das Kursangebot auch in der vorgesehenen Form zu nutzen. Die OGS behält sich das Recht vor, Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an diese Regeln halten, vom Kursangebot auszuschließen.