
Begabtenförderung
Begabtenförderung erfordert eine Individualisierung des Lernprozesses, sowohl inhaltlich als auch zeitlich, und zugleich das Angebot, Fächergrenzen zu überschreiten. Dem selbständigen, forschenden Lernen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Aus dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz vom 24.01.2007:
§4: Junge Menschen haben das Recht auf eine ihrer Begabung, ihren Fähigkeiten und ihrer Neigung entsprechende Förderung und Ausbildung.
§5: Die begabungsgerechte und entwicklungsgemäße Förderung der einzelnen Schülerin und des
einzelnen Schülers ist durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulen. (Satz 1)
Die besonderen Belange hochbegabter Schülerinnen und Schüler sind im Unterricht zu berücksichtigen, soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben. (Satz 3)

Ziele der Begabtenförderung
Mühelos leistungsstarke oder besonders begabte Schülerinnen und Schüler werden bei der Entfaltung ihrer Talente unterstützt. Sie übernehmen Verantwortung für ihr eigenes Lernen und können so ihr Potenzial passgenau ausschöpfen. Dies führt zu höherer Schulzufriedenheit.
Grundsätze der Begabtenförderung
Begabtenförderung erfordert eine Individualisierung des Lernprozesses, sowohl inhaltlich als auch zeitlich, und zugleich das Angebot, Fächergrenzen zu überschreiten. Dem selbständigen, forschenden Lernen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Eine Entlastung von „Routineaufgaben“ ist nach Absprache möglich. Das Eric-Kandel-Gymnasium ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für das hochbegabte Kind (DGhK).
Erfassen des Begabungspotentials
Anlässlich von pädagogischen Konferenzen und Zeugniskonferenzen werden besonders begabte Schülerinnen und Schüler für die Begabtenförderung nominiert. Die Beratungslehrkraft Begabtenförderung ist beratend und koordinierend in diesen Prozess eingebunden. Über die einzelnen Maßnahmen für die Schülerinnen und Schüler der Begabtenförderung entscheiden die Begabtenförderungsbeauftragten gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der Stellungnahme von Eltern und Klassenleitung. Intelligenztests sind im Allgemeinen nicht erforderlich, können aber in Einzelfällen (z.B. im Fall von sogenannten „Underachivern“) für die Diagnostik notwendig sein.
Säulen der Begabtenförderung
Eigenverantwortliche Lernformen und Unterrichtsformen, die die Selbstorganisation fördern und dem individualisierten Lernen dienen, bilden die Basis der breitgefächerten Begabungsförderung am EKG.
Die Schulleitung setzt zwei Lehrkräfte für die Begabtenförderung ein. Die Lehrkräfte erhalten Entlastungsstunden für diese Tätigkeit. Die Beratungslehrkräfte koordinieren die Maßnahmen und stehen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften als Ansprechpartner zur Verfügung (EKG-Begabtenfoerderung@szh-ahrensburg.de). Bei Bedarf kann eine weitergehende Beratung über die DGhK vermittelt werden.
Wettbewerbe haben einen festen Platz im Schulleben des EKG. Sie bieten Anreize, besondere Fähigkeiten in unterschiedlichen Fachrichtungen unter Beweis zu stellen.
Besonders begabten Schülerinnen und Schülern wird in der Mittelstufe ermöglicht, sich zu Schülerpaten ausbilden zu lassen. Sie durchlaufen eine Ausbildung und erlernen vielfältige Kompetenzen, insbesondere, sich um jüngere Schülerinnen und Schüler zu kümmern, denen Lernen ebenso besonders leichtfällt. Sie dienen ihnen als Ansprechpartner. Schülerpatinnen und -paten initiieren nach Absprache mit den Beratungslehrkräften eigenständige Projekte für begabte Schülerinnen und Schüler am EKG. (V.a. ehemalige Leuchtturm-Kinder)
Naturwissenschaftliche Forschung findet am EKG im Rahmen der Robotik und des EKG-Forschungslabor statt. Darüber hinaus erhalten besonders begabte Schülerinnen und Schüler eine ganz besondere individuelle Förderung durch altersadäquate Erweiterungen des AG- und des Unterrichtsangebots:
Die jüngeren (z.Zt. aus den Klassen 6 bis 7) forschen in der Leuchtturmgruppe an einem eigenständig ausgewählten Thema. Dafür treffen sie sich mit den Schülerpaten einmal in der Woche an wechselnden Wochentagen. Dieses Programm befindet sich momentan im Aufbau. (Nominierung durch die Zeugniskonferenzen.)
Besonders begabte Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, auch außerschulische Förderangebote zu nutzen. Diese reichen von speziellen Angeboten z.B. in den Naturwissenschaften über die Junior- bzw. Schüler-Akademien bis hin zum Juniorstudium. (Nominierung durch die Zeugniskonferenzen bzw. nach Absprache.)
Mühelos leistungsstarke Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, eine Klassenstufe zu überspringen. Dabei werden sie auf Wunsch von der Beratungslehrkraft Springerförderung unterstützt und begleitet. Zusätzlich erhalten sie Möglichkeit, an den Online-Springer-Seminaren des Landes teilzunehmen und so ein Springen (oder ein Auslandsjahr) vor- bzw. nachzubereiten. Ein Springen ist generell nur möglich auf Antrag der Eltern und durch einen Beschluss der Zeugnis- bzw. Klassenkonferenz. Von einem Überspringen der Klassen 5 und 7 wird abgeraten.